Mineralgewinnungsrecht

Mineralgewinnungsrecht
1. Begriff: Das verliehene oder aufgrund staatlicher Erlaubnis zur Ausübung überlassene Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen.
- 2. Steuerrechtliche Behandlung: Das M. war bis zum 31.12.1992 als selbstständiges  Wirtschaftsgut mit dem  gemeinen Wert zu bewerten (§ 100 BewG). Für M. wurde ein  Einheitswert festgestellt, der i.d.R. als Untereinheit dem  Betriebsvermögen zuzuordnen war.
- Ausnahme: Z.B. verpachtetes M. ohne gewerblichen Betrieb im  sonstigen Vermögen. Heute werden die ertragsteuerlichen Werte angesetzt.

Lexikon der Economics. 2013.

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