- Mineralgewinnungsrecht
- 1. Begriff: Das verliehene oder aufgrund staatlicher Erlaubnis zur Ausübung überlassene Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen.- 2. Steuerrechtliche Behandlung: Das M. war bis zum 31.12.1992 als selbstständiges ⇡ Wirtschaftsgut mit dem ⇡ gemeinen Wert zu bewerten (§ 100 BewG). Für M. wurde ein ⇡ Einheitswert festgestellt, der i.d.R. als Untereinheit dem ⇡ Betriebsvermögen zuzuordnen war.- Ausnahme: Z.B. verpachtetes M. ohne gewerblichen Betrieb im ⇡ sonstigen Vermögen. Heute werden die ertragsteuerlichen Werte angesetzt.
Lexikon der Economics. 2013.